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   Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93 (https://dejure.org/1995,19953)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.06.1995 - C-387/93 (https://dejure.org/1995,19953)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - C-387/93 (https://dejure.org/1995,19953)
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  • EuGH, 19.03.1993 - C-157/92

    Pretore di Genova / Banchero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93
    Der Gerichtshof hat es indessen mit Beschluß vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92 (Banchero)(10) abgelehnt, die Fragen zu beantworten, da das vorlegende Gericht weder die tatsächlichen Verhältnisse des Ausgangsverfahrens noch die italienischen Rechtsvorschriften ausreichend dargelegt hat, um es dem Gerichtshof zu erlauben, eine nützliche Antwort auf die vorgelegten Fragen zu geben.

    (10) - Slg. 1993, I-1085.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93
    Der Gerichtshof hat zunächst festgestellt: "Nach dem Urteil Cassis de Dijon (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649) stellen Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, daß Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Artikel 30 verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht."(17).

    Erwägungen in bezug auf eine wirksame Erhebung und Kontrolle von Steuern und Abgaben können gewisse Hemmnisse für den Handel innerhalb der Gemeinschaft begründen (vgl. insbesondere erwähntes Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, Randnr. 8).

  • EuGH, 07.06.1983 - 78/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93
    Hingegen steht diese Bestimmung für sich allein einem nationalen System mit Alleinverkaufsrechten nicht entgegen (vgl. gerade für das italienische Tabakmonopol Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955, Randnr. 11).

    (6) - Siehe hierzu Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-306/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2133).

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